Artikel drucken Erinnyen Aktuell    13.01.2007
 

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Anmerkungen zur Folterdebatte

 Bei der Kritik an der Folter wird gewöhnlich auf die Rechtslage verwiesen. Bestenfalls wird noch mit den pragmatischen Mängeln der Folter argumentiert, wie sie sich z.B. bei den Hexenverfolgungen zeigten. Auf das entscheidende Argument, die moralische Bestimmung des Menschen als Selbstzweck, wird kaum eingegangen. Dann müsste man auch auf die permanente Verschärfung der Sicherheitsgesetze seit 40 Jahren eingehen, die einen Begriff vom Menschen offenbaren, der tendenziell zum bloßen Anhängsel des Staates und seiner kapitalistischen Basis verkommt. Folter erschein vielen im Sicherheitsapparat nur als eine Methode unter anderem, um zum "Erfolg" zukommen. Ein Verstoß gegen die Moral ist aber immer eine Schädigung von anderen Menschen. Die Widereinführung von Folterpraktiken wäre eine Kriegserklärung an die Bevölkerung.   

Von Erinnyen Aktuell  veröffentlicht August  2004

Da räsonieren Länderminister (Schönbohm, CDU), Ministerpräsidenten (Koch, CDU) und Bundeswehrprofessoren (Wolfsohn) sowie Polizeiführer (Weiss-Bollandt aus Ffm.) über die Möglichkeit, die Folter als Rechtsmittel anzuwenden. Ausgelöst, aber nicht verursacht hat dieses Räsonnement der Vizepräsident der Frankfurter Polizei Daschner. (Schließlich gibt es solche Überlegungen schon lange, so hatte vor Jahren bereits Ernst Albrecht, ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen, über die Notwendigkeit der Folter spekuliert.) Daschner hatte einen mutmaßlichen Entführer eines Kindes mit der Folter gedroht, um den kleinen Jungen zu befreien. Der Entführer gestand unter der Androhung der Folter die Tat und führte die Polizei zu dem Kind – das aber bereits vor dem Verhör von ihm tödlich stranguliert worden war. Was die Polizei durch Androhung von Folter (laut bestehendem Recht erfüllt die Androhung bereits den Tatbestand der Folter) erzwungen hatte, war ein Geständnis – das nicht gerichtsverwertbar war. Über die „Folterbefürworter“ regen sich die Jusos zu Recht auf. Sie sehen darin eine weitere Einschränkung der Grundrechte, die Strategie konservativer Politik seit der Adenauerzeit und den Notstandsgesetzen der 60er Jahre. Ihr einziges Argument aber gegen die Folter ist der Verweis auf das bestehende Recht. Danach ist Folter absolut, d.h. unter allen Umständen, verboten.

 Folter ist „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächliche oder mutmaßliche von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfaßt nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder mit verbunden sind.“  (Aus der UN-Folterkonvention vom 10.12.1984; zitiert nach J.Ph. Wilhelm (1))

 Da die Jusos aber vermuten: „In deutscher Folterdebatte setzt der Verstand aus“ – so ihre Überschrift im Internet  (Artikel vom Juni 2002 ( www.juso.org )) , geben wir ihnen eine prinzipielle Aufklärung über die Gründe und Hintergründe der heutigen Folterdebatte.

 Zur Begründung der Folter werden gern Extremfälle konstruiert wie: Ein Terrorist hat eine Atombombe versteckt und scharf gestellt. Er wird gefasst, verrät aber nicht das Versteck – auch nicht gegen Zusage auf Milderung der Strafe oder gar Freilassung. Hunderttausende von Menschenleben stehen auf dem Spiel (und Milliarden von Kapitalinvestitionen!). Spätestens in solch einem Falle stimmen selbst kritisch denkende Geister spontan der Folter zu. Abgesehen von der willkürlichen Konstruiertheit eines solchen Falles ist die Folter jedoch als Instrument der Wahrheitsfindung unbrauchbar. Das hatte schon Christian Thomasius vor 300 Jahren gegen die Hexenprozesse eingewandt.

 „Jch furchte, wenn man mich und dich marterte, wir würden alles aussagen, was man von uns begehrte, und wenn man uns weiter wegen der Umstände materte, würden wir auch Umstände, und zwar solche darzu lügen, die wir wüsten, das sie der Richter gerne hörete, und durch deren Aussage wir am ersten von der Marter abkämen: Mit einem Wort: ich halte dafür daß die Hexen-Processe gar nichts taugen (...)“. (2)

 Ein Terrorist könnte in dem konstruierten Beispiel durch ständig neue lügenhafte Angaben über die versteckte Bombe die Polizei hinhalten, größere Schmerzen vermeiden und so den Zeitpunkt der Explosion verstreichen lassen (ganz abgesehen davon, dass verrückte Terroristen heute Selbstmordattentäter sind). Überhaupt war das Aussagen von Lügen, die „wir wüsten, das sie der Richter gerne hörete“, ein bewährtes Mittel  von Spionen während des Kalten Krieges, nichts zu verraten. Wenn man unter der Folter ständig neue Lügen erzählt, kennt man wahrscheinlich die Wahrheit ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst nicht mehr genau. Die Vermutung liegt nahe, dass die Folter gar nicht als Rechtsmittel von den Konservativen erstrebt wird, sondern als Terrormittel gegen die Bevölkerung. Jeder Bürger kann durch Zufall in den Verdacht geraten, jedem Bürger droht dann die Folter. Wie schon zur Zeit der Hexenprozesse oder des Faschismus ist die Folter ein Terrormittel zur Disziplinierung der Bürger. Man kann es auch anders ausdrücken: Ein Staat, der Folter erlaubt – unter welchen Bedingungen auch immer -, erklärt seinem Volk den Krieg.

 „Wer versucht, einen anderen Menschen in seine absolute Gewalt zu bringen, versetzt sich selbst gegenüber  diesem Menschen in den Kriegszustand, denn sein Handeln muß als Erklärung eines Anschlags auf sein Leben aufgefaßt werden.“ (3)  Die Folter setzt diese „absolute Gewalt“ voraus, d.h. sie macht mich rechtlos, ebenfalls ist mein Tod als eine Folge der Folter einkalkuliert. Zwischen Folterer und Gefolterten besteht ein Verhältnis von Herr und Sklaven. „Denn niemand kann den Wunsch haben, mich in seine absolute Gewalt zu bringen, es sei denn, er wolle mich gewaltsam zu etwas zwingen, was gegen mein Recht auf Freiheit verstößt, d.h. mich zum Sklaven machen.“ (4)  Die Folter als absolute Negation der Freiheit vom Staat systematisch angewandt ist eine Kriegserklärung an die gesamte Bevölkerung. Man muss annahmen, „daß derjenige, der in einer Gesellschaft den Gliedern dieser Gesellschaft oder dieses Staates die ihnen gebührende Freiheit raubt, auch die Absicht haben wird, ihnen alles übrige zu nehmen, und ihn deshalb als im Kriegszustande betrachten muß.“ (5) 

 Gegen die offene oder heimliche Einführung eines solchen Kriegszustandes hat die Bevölkerung nicht nur das Recht auf, sondern auch die Pflicht zum Widerstand, will sie nicht nochmals sich einer faschistischen Diktatur aussetzen. (Sogar das bundesdeutsche Grundgesetz deckt dieses Recht auf Widerstand, vgl. Art. 20.4)

 Soweit die pragmatische Erörterung. Die Diskussion über Folter hat aber noch tiefere Gründe, die in der Struktur unserer Gesellschaft liegen. Im Verhältnis zwischen Herrn und Leibeigenen oder Hörigen, bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in Deutschland das Grundverhältnis der Gesellschaft, kann es die von Locke u.a. bürgerlichen Theoretikern geforderten Menschenrechte nicht geben, weil die Leibeigenen als Menschen minderen Rechts gelten, die der Willkür ihrer Herren fast ohne Grenzen ausgesetzt waren. Folter war deshalb ein legetimiertes Recht des Adels mit seiner Kanaille umzugehen. Dass bereits im Laufe des 18. Jahrhunderts die Folter allmählich abgeschafft wurde, war nicht nur den aufgeklärten Gelehrten, die für mehr Rationalität und Humanität des Rechtssystems eintraten oder einsichtigen Monarchen zu verdanken, sondern auch den ökonomischen Aufstieg einer neuen Klasse innerhalb des 3. Standes: dem Bürgertum. Zwischen den Bürgern auf dem Markt muss die Gleichheit der Person herrschen, sonst sind Verträge, Normierungen und geregelte Tauschverhältnisse von Waren usw. nicht möglich. Und die Tauschpartner müssen frei sein, sonst kann es zu keinen gesicherten Eigentumsverhältnissen und zu keiner Regelung der Preise über den Markt kommen. Die Festsetzung von Frondiensten und Abgaben der Bauer durch den Grundherren erscheint nun als willkürlicher Raub und ungerechte Unfreiheit der Menschen.

 Die Ansicht, dass der Mensch sich Selbstzweck ist und niemals zum bloßen Mittel herabgewürdigt werden darf (wie es bei der Folter der Fall ist), in der zweiten Fassung des kategorischen Imperativs von Kant prägnant formuliert, hat in diesem sich durchsetzenden ökonomischen Verhältnissen der bürgerlichen Welt seine reale Basis. Doch bereits kurz nach der feierlichen Verkündigung der Menschenrechte in der Französischen Revolution wurden sie, besonders die Pressefreiheit, wieder in ihrem Wesensgehalt aus Gründen der Staatsraison eingeschränkt. Und im Laufe der letzten 200 Jahre gehörten die Menschenrechte mit ihrem Folterverbot zur manipulierbaren Verfügungsmasse von Staatspolitikern, eben von jenem Ausschuss der herrschenden Klasse, der die gemeinsamen Angelegenheiten der verschiedenen Kapitalfraktionen regelt. Der Grund liegt auf der Hand:

 „Der Liberalismus ist die Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie des europäischen Industriekapitalismus in jener Periode, da der eigentliche ökonomische Träger des Kapitalismus der ‚Einzelkapitalist’ war, der Privat-Unternehmer im wörtlichen Sinne. Bei aller strukturellen Verschiedenheit des Liberalismus und seiner Träger in den einzelnen Ländern und Epochen bleibt die einheitliche Grundlage erhalten: die freie Verfügung des individuellen Wirtschaftssubjekts über das Privateigentum und die staatlich-rechtliche garantierte Sicherheit dieser Verfügung. Alle ökonomischen und sozialen Forderungen des Liberalismus sind wandelbar um dies eine stabile Zentrum – wandelbar bis zur Selbstaufhebung.“ (Marcuse (6))

 Die Mehrwert-produzierenden Lohnabhängigen sind frei und gleich mit den Eignern der Produktionsmittel auf der Ebene des Arbeitsvertrages. Hier stehen sich rechtlich gleiche und freie Personen gegenüber, es gilt das „Eden der Menschen- und Bürgerrechte“ (Marx). Wechseln die Vertragspartner jedoch aus der Rechtssphäre in die Produktions- und Dienstleistungsabteilung, dann gilt neben der „Gerberei“ (Marx) weiter die alte Feudalordnung von Dienst und Gehorsam. Insofern die Lohnabhängigen ihre objektiven Interessen wahrnehmen und eventuell eine Veränderung der Produktionsweise und deren Eigentumsordnung fordern, gelten sie in den Augen der Funktionäre des Kapitals als Terroristen: Alle brutalen Mittel „müssen“ gegen Leute, die sich gegen die „geheiligte“ Ordnung stellen, erlaubt sein, denn sie stellen sich ja gegen eine Ordnung, die ihnen Freiheit und Eigentum garantieren. Die Folter und andere Verstöße gegen die feierlich proklamierten Menschenrechte waren immer schon Teil der Politik, die Menschenrechte lautstark als Mittel zur Durchsetzung partikularer Interessen proklamierte.

 Dazu gehört u.a. die Ermordung und brutale Mißhandlung der Pariser Kommunarden 1870/71, der Völkermord in den Kolonien, die Erschießung von Geiseln im I. Weltkrieg, die Abschaffung der Demokratie durch den systematisch folternden Faschismus in Italien, Spanien und Deutschland (von dem Massenmord an den Juden reden wir hier nicht, da die Nazis auch gar nicht den Anspruch hatten, die Menschenrechte zu verteidigen, ihre Machtübernahme geschah aber wohl „Zum Schutz von Volk und Staat“). Weiter gehören zu diesen Menschenrechtsverletzungen durch die Menschenrechtsverteidiger die Terrorangriffe auf die deutsche Zivilbevölkerung im 2. Weltkrieg, die Einsetzung der Atombombe auf Hiroschima und Nagasaki, die Folterungen und Morde während des Algerienkrieges durch die französische Armee und während des Vietnamkrieges durch die US-Army. Die Folterungen im Irak erscheinen dann als eine bloße Fortsetzung einer Tradition, die mit der Einfuhr der Sklaven und der Tötung oder Vertreibung der Indianer begann. Auch die BRD ist nicht frei von Verstößen gegen die Menschenrechte (vgl. dazu die Jahresberichte von Amnesty International). Einen Angriffskrieg aber begonnen zu haben, um angeblich die Menschenrechte zu verteidigen, also vorwiegend Zivilisten durch Bomben zu verstümmeln, zu verbrennen, in Angst und Schrecken zu versetzen und zu töten, um ihr Rechte wieder herzustellen, diesen Vorwand konnten nur grüne Politiker im Zusammenhang mit einer verkommenen Sozialdemokratie vorgeben. (Jetzt haben ihre eingesetzten Richter Schwierigkeiten den früheren jugoslawischen Machthaber  überhaupt Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen.)

 Oberflächlich erscheint das erneute Aufbrechen der Folterdebatte und die seit Jahrzehnten erfolgreich betriebene Einschränkung der Bürgerrechte (vgl. z.B. zur Aushorchung und Ausspionierung der Menschen das Spiegeldossier „Überwachung: Lauschen in der Grauzone“ (www.spiegel.de)) als Folge des Zerfalls der Sowjetunion und ihres Machtbereichs. Man braucht nicht mehr zur Propaganda im Kalten Krieg auf humane Gesellschaft zu machen – auch wenn es vielleicht eine Generation braucht, um diese Gedanken aus den Köpfen der Masse der Lohnabhängigen hinauszufegen. Und ab und an ist es ganz nützlich, die Idee eines scheinbar humaneren Westens gegen den islamischen Terror und die islamischen Diktaturen ins Spiel zu bringen.

 Die Entwicklung zu immer autoritäreren Strukturen und zur schärferen Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung hat tiefere Gründe, deren Folgen im 20. Jahrhundert bereits einen Höhepunkt im Faschismus erreichten. Wenn der oberste Zweck der bestehenden Wirtschaftsweise das Wachstum ist, dann führt das bei der Konkurrenz der Kapitale zur Konzentration (Vergrößerung der Betriebe durch Reinvestition der Profite) und Zentralisation des Kapitals (ein Betrieb verschluckt seine Konkurrenten). Große ökonomische Konzerne bis hin zum Monopol sind multinational, können direkt die Politik beeinflussen (und korumpieren), führen sogar Kriege, wenn es ihnen gelingt, die Exekutive und damit die geballte Macht einer Gesellschaft hinter sich zu vereinen (wie jetzt die Ölkonzerne der USA ihren Präsidenten Krieg gegen den Irak haben führen lassen). In diesem weltweiten Machtspiel sind die Menschenrechte nur noch lästig.

 Wachstum bedeutet immer auch die Entwicklung der technischen Möglichkeiten. Diese Entwicklung der Produktivkräfte im Kapitalismus hat inzwischen ein Niveau erreicht, dass Millionen Menschen für das Kapital überflüssig geworden sind. Diese „Sozialschmarotzer“ werden zum Opfer einer Produktionsweise, die sie nicht mehr benötigt. Während sie in den Entwicklungsländern dahinsterben, werden sie in den Metropolen des Kapitals noch am Leben erhalten – auf einem Niveau, das den vorhandenen Reichtum spottet. Menschen aber, die in den Augen der Vermögenden bloße Parasiten sind, wenn es sein muss auch der Folter und anderen Brutalitäten auszusetzen, ist nur ein kurzer Gedankenschritt – noch sind es nur Gedanken, sie offenbaren aber die Reise, wohin es hingehen soll. Diese Reise aufzuhalten kann aber nur der Aufbau einer Gegenmacht von unten erreichen.

 Die stärkste organisierte Kraft von unten scheinen die Gewerkschaften zu sein. Und ihre Rhetorik lässt es nicht an Protesten gegen die Konservativen fehlen. Doch für ihren Apparat gilt seit langem, was Horkheimer über die Gewerkschaften in der Weimarer Republik schrieb:

 „Was unter der Herrschaft gedeihen will, steht in Gefahr, die Herrschaft zu reproduzieren. Soweit die proletarische Opposition in der Weimarer Republik nicht als Sekte zugrundeging, verfiel auch sie dem Geist der Administration. Die Institutionalisierung der Spitzen von Kapital und Arbeit hat denselben Grund: die Veränderung der Produktionsweise. (...) In den westlichen Demokratien befinden sich die Leiter der großen Arbeiterorganisationen heute schon in einem ähnlichen Verhältnis zu ihren Mitgliedern wie im integralen Etatismus (gemeint ist die stalinistische Form der Gesellschaft, Erinn.) die Exekutive zur Gesamtgesellschaft: sie halten die Masse, die sie versorgen, in strenger Zucht, schliessen sie gegen unkontrollierten Zuzug hermetisch ab, dulden Spontaneität bloß als Ergebnis ihrer eigenen Macht. Weit mehr noch als die vorfaschistischen Staatsmänner (...) streben sie nach ihrer Art Volksgemeinschaft.“ (7)

 Der berechtigte Protest der Jusos reicht nicht aus, um die tendenzielle Neigung in dieser Gesellschaft zum Abbau der Menschenrechte und zur Widereinführung der Folter zu brechen. Auch auf die bürokratisierten traditionellen Organisationen der Lohnabhängigen kann man sich nicht verlassen. Nur der durchdachte Widerstand der Menschen von unten (8)  kann einen Zustand verhindern, in dem die herrschende Klasse ihrer Bevölkerung den Krieg erklärt, indem sie die Folter wieder einführt. Wenn wir uns nicht in einem faschistischen oder präfaschistischen Regime wiederfinden wollen, das uns mit der Folter bedroht, dann können nur wir selbst dies verhindern: so oder so.

   

Verwendete Literatur

      (1)   Wilhelm, Jens Philipp: Folter – verboten, erlaubt oder gar geboten? Rechtliche Anmerkungen zum Fall „Wolfgang Daschner“, aus: DIE POLIZEI Heft 7/8,  2003,S.198-207. Vgl. Auch : www.jwilhelm.de/foltermat.pdf .   

      (2)   Christian Thomasius: Winter.Lectionen 1702, in: Ders.: Vom Laster der Zauberei. Über die Hexenprozesse, München1986, S. 223.

(3)        (3)  Locke, John: Über die Regierung (The Second Treatise of Government), Stuttgart 1974, S. 15)

(4)        (4) A.a.O.

(5)        (5) A.a.O.

(6)        (6) Marcuse, Herbert: Der Kampf gegen den Liberalismus in der totalitären Staatsauffassung, in: Faschismus und Kapitalismus, Ffm. 1074, S. 44)

(7)        (7) Horkheimer, Max: Autoritärer Staat, Amsterdam 1967, S. 45 f.

(8)        (8) Vgl. hierzu das Pragmatik Kapital aus: Gaßmann, Bodo: Ethik des Widerstandes, Garbsen 2001.  

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