Artikel drucken | Erinnyen Aktuell 13.01.2007 |
Bei
der Kritik an der Folter wird gewöhnlich auf die Rechtslage verwiesen.
Bestenfalls wird noch mit den pragmatischen Mängeln der Folter argumentiert,
wie sie sich z.B. bei den Hexenverfolgungen zeigten. Auf das entscheidende
Argument, die moralische Bestimmung des Menschen als Selbstzweck, wird kaum
eingegangen. Dann müsste man auch auf die permanente Verschärfung der
Sicherheitsgesetze seit 40 Jahren eingehen, die einen Begriff vom Menschen
offenbaren, der tendenziell zum bloßen Anhängsel des Staates und seiner
kapitalistischen Basis verkommt. Folter erschein vielen im Sicherheitsapparat
nur als eine Methode unter anderem, um zum "Erfolg" zukommen. Ein
Verstoß gegen die Moral ist aber immer eine Schädigung von anderen Menschen.
Die Widereinführung von Folterpraktiken wäre eine Kriegserklärung an die
Bevölkerung.
Da räsonieren Länderminister
(Schönbohm, CDU), Ministerpräsidenten (Koch, CDU) und
Bundeswehrprofessoren (Wolfsohn) sowie Polizeiführer (Weiss-Bollandt aus
Ffm.) über die Möglichkeit, die Folter als Rechtsmittel anzuwenden.
Ausgelöst, aber nicht verursacht hat dieses Räsonnement der Vizepräsident
der Frankfurter Polizei Daschner. (Schließlich gibt es solche Überlegungen
schon lange, so hatte vor Jahren bereits Ernst Albrecht, ehemaliger
Ministerpräsident von Niedersachsen, über die Notwendigkeit der Folter
spekuliert.) Daschner hatte einen mutmaßlichen Entführer eines Kindes
mit der Folter gedroht, um den kleinen Jungen zu befreien. Der Entführer
gestand unter der Androhung der Folter die Tat und führte die Polizei zu
dem Kind – das aber bereits vor dem Verhör von ihm tödlich
stranguliert worden war. Was die Polizei durch Androhung von Folter (laut
bestehendem Recht erfüllt die Androhung bereits den Tatbestand der
Folter) erzwungen hatte, war ein Geständnis – das nicht
gerichtsverwertbar war. Über die „Folterbefürworter“ regen sich die
Jusos zu Recht auf. Sie sehen darin eine weitere Einschränkung der
Grundrechte, die Strategie konservativer Politik seit der Adenauerzeit und
den Notstandsgesetzen der 60er Jahre. Ihr einziges Argument aber gegen die
Folter ist der Verweis auf das bestehende Recht. Danach ist Folter
absolut, d.h. unter allen Umständen, verboten. Folter ist
„jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche
oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von
ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um
sie für eine tatsächliche oder mutmaßliche von ihr oder einem Dritten
begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern
oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von
Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von
einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in
amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit
deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht
werden. Der Ausdruck umfaßt nicht Schmerzen oder Leiden, die sich
lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören
oder mit verbunden sind.“ (Aus
der UN-Folterkonvention vom 10.12.1984; zitiert nach J.Ph. Wilhelm (1)) Da die Jusos
aber vermuten: „In deutscher Folterdebatte setzt der Verstand aus“ –
so ihre Überschrift im Internet (Artikel
vom Juni 2002 ( www.juso.org )) , geben wir ihnen eine prinzipielle Aufklärung
über die Gründe und Hintergründe der heutigen Folterdebatte. Zur Begründung
der Folter werden gern Extremfälle konstruiert wie: Ein Terrorist hat
eine Atombombe versteckt und scharf gestellt. Er wird gefasst, verrät
aber nicht das Versteck – auch nicht gegen Zusage auf Milderung der
Strafe oder gar Freilassung. Hunderttausende von Menschenleben stehen auf
dem Spiel (und Milliarden von Kapitalinvestitionen!). Spätestens in solch
einem Falle stimmen selbst kritisch denkende Geister spontan der Folter
zu. Abgesehen von der willkürlichen Konstruiertheit eines solchen Falles ist
die Folter jedoch als Instrument der Wahrheitsfindung unbrauchbar. Das
hatte schon Christian Thomasius vor 300 Jahren gegen die Hexenprozesse
eingewandt. „Jch furchte,
wenn man mich und dich marterte, wir würden alles aussagen, was man von
uns begehrte, und wenn man uns weiter wegen der Umstände materte, würden
wir auch Umstände, und zwar solche darzu lügen, die wir wüsten, das sie
der Richter gerne hörete, und durch deren Aussage wir am ersten von der
Marter abkämen: Mit einem Wort: ich halte dafür daß die Hexen-Processe
gar nichts taugen (...)“. (2) Ein Terrorist könnte
in dem konstruierten Beispiel durch ständig neue lügenhafte Angaben über
die versteckte Bombe die Polizei hinhalten, größere Schmerzen vermeiden
und so den Zeitpunkt der Explosion verstreichen lassen (ganz abgesehen
davon, dass verrückte Terroristen heute Selbstmordattentäter sind). Überhaupt
war das Aussagen von Lügen, die „wir wüsten, das sie der Richter gerne
hörete“, ein bewährtes Mittel von
Spionen während des Kalten Krieges, nichts zu verraten. Wenn man unter
der Folter ständig neue Lügen erzählt, kennt man wahrscheinlich die
Wahrheit ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst nicht mehr genau. Die
Vermutung liegt nahe, dass die Folter gar nicht als Rechtsmittel von den
Konservativen erstrebt wird, sondern als Terrormittel gegen die Bevölkerung.
Jeder Bürger kann durch Zufall in den Verdacht geraten, jedem Bürger
droht dann die Folter. Wie schon zur Zeit der Hexenprozesse oder des
Faschismus ist die Folter ein Terrormittel zur Disziplinierung der Bürger.
Man kann es auch anders ausdrücken: Ein Staat, der Folter erlaubt –
unter welchen Bedingungen auch immer -, erklärt seinem Volk den Krieg. „Wer versucht,
einen anderen Menschen in seine absolute Gewalt zu bringen, versetzt sich
selbst gegenüber diesem
Menschen in den Kriegszustand, denn sein Handeln muß als Erklärung eines
Anschlags auf sein Leben aufgefaßt werden.“ (3)
Die Folter setzt diese „absolute Gewalt“ voraus, d.h. sie macht
mich rechtlos, ebenfalls ist mein Tod als eine Folge der Folter
einkalkuliert. Zwischen Folterer und Gefolterten besteht ein Verhältnis
von Herr und Sklaven. „Denn niemand kann den Wunsch haben, mich in seine
absolute Gewalt zu bringen, es sei denn, er wolle mich gewaltsam zu etwas
zwingen, was gegen mein Recht auf Freiheit verstößt, d.h. mich zum
Sklaven machen.“ (4) Die
Folter als absolute Negation der Freiheit vom Staat systematisch angewandt
ist eine Kriegserklärung an die gesamte Bevölkerung. Man muss
annahmen, „daß derjenige, der in einer Gesellschaft den Gliedern dieser
Gesellschaft oder dieses Staates die ihnen gebührende Freiheit raubt,
auch die Absicht haben wird, ihnen alles übrige zu nehmen, und ihn
deshalb als im Kriegszustande betrachten muß.“ (5)
Gegen die
offene oder heimliche Einführung eines solchen Kriegszustandes hat
die Bevölkerung nicht nur das Recht auf, sondern auch die Pflicht zum
Widerstand, will sie nicht nochmals sich einer faschistischen Diktatur
aussetzen. (Sogar das bundesdeutsche Grundgesetz deckt dieses Recht auf
Widerstand, vgl. Art. 20.4) Soweit
die pragmatische Erörterung. Die Diskussion über Folter hat aber noch
tiefere Gründe, die in der Struktur unserer Gesellschaft liegen. Im Verhältnis
zwischen Herrn und Leibeigenen oder Hörigen, bis zum Anfang des 19.
Jahrhunderts in Deutschland das Grundverhältnis der Gesellschaft, kann es
die von Locke u.a. bürgerlichen Theoretikern geforderten Menschenrechte
nicht geben, weil die Leibeigenen als Menschen minderen Rechts gelten, die
der Willkür ihrer Herren fast ohne Grenzen ausgesetzt waren. Folter war
deshalb ein legetimiertes Recht des Adels mit seiner Kanaille umzugehen.
Dass bereits im Laufe des 18. Jahrhunderts die Folter allmählich
abgeschafft wurde, war nicht nur den aufgeklärten Gelehrten, die für
mehr Rationalität und Humanität des Rechtssystems eintraten oder
einsichtigen Monarchen zu verdanken, sondern auch den ökonomischen
Aufstieg einer neuen Klasse innerhalb des 3. Standes: dem Bürgertum.
Zwischen den Bürgern auf dem Markt muss die Gleichheit der Person
herrschen, sonst sind Verträge, Normierungen und geregelte Tauschverhältnisse
von Waren usw. nicht möglich. Und die Tauschpartner müssen frei sein,
sonst kann es zu keinen gesicherten Eigentumsverhältnissen und zu keiner
Regelung der Preise über den Markt kommen. Die Festsetzung von
Frondiensten und Abgaben der Bauer durch den Grundherren erscheint nun als
willkürlicher Raub und ungerechte Unfreiheit der Menschen. Die Ansicht,
dass der Mensch sich Selbstzweck ist und niemals zum bloßen Mittel
herabgewürdigt werden darf (wie es bei der Folter der Fall ist), in der
zweiten Fassung des kategorischen Imperativs von Kant prägnant
formuliert, hat in diesem sich durchsetzenden ökonomischen Verhältnissen
der bürgerlichen Welt seine reale Basis. Doch bereits kurz nach der
feierlichen Verkündigung der Menschenrechte in der Französischen
Revolution wurden sie, besonders die Pressefreiheit, wieder in ihrem
Wesensgehalt aus Gründen der Staatsraison eingeschränkt. Und im Laufe
der letzten 200 Jahre gehörten die Menschenrechte mit ihrem Folterverbot
zur manipulierbaren Verfügungsmasse von Staatspolitikern, eben von jenem
Ausschuss der herrschenden Klasse, der die gemeinsamen Angelegenheiten der
verschiedenen Kapitalfraktionen regelt. Der Grund liegt auf der Hand: „Der
Liberalismus ist die Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie des europäischen
Industriekapitalismus in jener Periode, da der eigentliche ökonomische Träger
des Kapitalismus der ‚Einzelkapitalist’ war, der Privat-Unternehmer im
wörtlichen Sinne. Bei aller strukturellen Verschiedenheit des
Liberalismus und seiner Träger in den einzelnen Ländern und Epochen
bleibt die einheitliche Grundlage erhalten: die freie Verfügung des
individuellen Wirtschaftssubjekts über das Privateigentum und die
staatlich-rechtliche garantierte Sicherheit dieser Verfügung. Alle ökonomischen
und sozialen Forderungen des Liberalismus sind wandelbar um dies eine
stabile Zentrum – wandelbar bis zur Selbstaufhebung.“ (Marcuse (6)) Die
Mehrwert-produzierenden Lohnabhängigen sind frei und gleich mit den
Eignern der Produktionsmittel auf der Ebene des Arbeitsvertrages. Hier
stehen sich rechtlich gleiche und freie Personen gegenüber, es gilt das
„Eden der Menschen- und Bürgerrechte“ (Marx). Wechseln die
Vertragspartner jedoch aus der Rechtssphäre in die Produktions- und
Dienstleistungsabteilung, dann gilt neben der „Gerberei“ (Marx) weiter
die alte Feudalordnung von Dienst und Gehorsam. Insofern die Lohnabhängigen
ihre objektiven Interessen wahrnehmen und eventuell eine Veränderung der
Produktionsweise und deren Eigentumsordnung fordern, gelten sie in den
Augen der Funktionäre des Kapitals als Terroristen: Alle brutalen Mittel
„müssen“ gegen Leute, die sich gegen die „geheiligte“ Ordnung
stellen, erlaubt sein, denn sie stellen sich ja gegen eine Ordnung, die
ihnen Freiheit und Eigentum garantieren. Die Folter und andere Verstöße
gegen die feierlich proklamierten Menschenrechte waren immer schon Teil
der Politik, die Menschenrechte lautstark als Mittel zur Durchsetzung
partikularer Interessen proklamierte. Dazu
gehört u.a. die Ermordung und brutale Mißhandlung der Pariser
Kommunarden 1870/71, der Völkermord in den Kolonien, die Erschießung von
Geiseln im I. Weltkrieg, die Abschaffung der Demokratie durch den
systematisch folternden Faschismus in Italien, Spanien und Deutschland
(von dem Massenmord an den Juden reden wir hier nicht, da die Nazis auch
gar nicht den Anspruch hatten, die Menschenrechte zu verteidigen, ihre
Machtübernahme geschah aber wohl „Zum Schutz von Volk und Staat“).
Weiter gehören zu diesen Menschenrechtsverletzungen durch die
Menschenrechtsverteidiger die Terrorangriffe auf die deutsche Zivilbevölkerung
im 2. Weltkrieg, die Einsetzung der Atombombe auf Hiroschima und Nagasaki,
die Folterungen und Morde während des Algerienkrieges durch die französische
Armee und während des Vietnamkrieges durch die US-Army. Die Folterungen
im Irak erscheinen dann als eine bloße Fortsetzung einer Tradition, die
mit der Einfuhr der Sklaven und der Tötung oder Vertreibung der Indianer
begann. Auch die BRD ist nicht frei von Verstößen gegen die
Menschenrechte (vgl. dazu die Jahresberichte von Amnesty International).
Einen Angriffskrieg aber begonnen zu haben, um angeblich die
Menschenrechte zu verteidigen, also vorwiegend Zivilisten durch Bomben zu
verstümmeln, zu verbrennen, in Angst und Schrecken zu versetzen und zu töten,
um ihr Rechte wieder herzustellen, diesen Vorwand konnten nur grüne
Politiker im Zusammenhang mit einer verkommenen Sozialdemokratie vorgeben.
(Jetzt haben ihre eingesetzten Richter Schwierigkeiten den früheren
jugoslawischen Machthaber überhaupt
Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen.) Oberflächlich
erscheint das erneute Aufbrechen der Folterdebatte und die seit
Jahrzehnten erfolgreich betriebene Einschränkung der Bürgerrechte (vgl.
z.B. zur Aushorchung und Ausspionierung der Menschen das Spiegeldossier
„Überwachung: Lauschen in der Grauzone“ (www.spiegel.de)) als Folge
des Zerfalls der Sowjetunion und ihres Machtbereichs. Man braucht nicht
mehr zur Propaganda im Kalten Krieg auf humane Gesellschaft zu machen –
auch wenn es vielleicht eine Generation braucht, um diese Gedanken aus den
Köpfen der Masse der Lohnabhängigen hinauszufegen. Und ab und an ist es
ganz nützlich, die Idee eines scheinbar humaneren Westens gegen den
islamischen Terror und die islamischen Diktaturen ins Spiel zu bringen. Die Entwicklung
zu immer autoritäreren Strukturen und zur schärferen Überwachung und
Kontrolle der Bevölkerung hat tiefere Gründe, deren Folgen im 20.
Jahrhundert bereits einen Höhepunkt im Faschismus erreichten. Wenn der
oberste Zweck der bestehenden Wirtschaftsweise das Wachstum ist, dann führt
das bei der Konkurrenz der Kapitale zur Konzentration (Vergrößerung der
Betriebe durch Reinvestition der Profite) und Zentralisation des Kapitals
(ein Betrieb verschluckt seine Konkurrenten). Große ökonomische Konzerne
bis hin zum Monopol sind multinational, können direkt die Politik
beeinflussen (und korumpieren), führen sogar Kriege, wenn es ihnen
gelingt, die Exekutive und damit die geballte Macht einer Gesellschaft
hinter sich zu vereinen (wie jetzt die Ölkonzerne der USA ihren Präsidenten
Krieg gegen den Irak haben führen lassen). In diesem weltweiten
Machtspiel sind die Menschenrechte nur noch lästig. Wachstum
bedeutet immer auch die Entwicklung der technischen Möglichkeiten. Diese
Entwicklung der Produktivkräfte im Kapitalismus hat inzwischen ein Niveau
erreicht, dass Millionen Menschen für das Kapital überflüssig
geworden sind. Diese „Sozialschmarotzer“ werden zum Opfer einer
Produktionsweise, die sie nicht mehr benötigt. Während sie in den
Entwicklungsländern dahinsterben, werden sie in den Metropolen des
Kapitals noch am Leben erhalten – auf einem Niveau, das den vorhandenen
Reichtum spottet. Menschen aber, die in den Augen der Vermögenden bloße
Parasiten sind, wenn es sein muss auch der Folter und anderen Brutalitäten
auszusetzen, ist nur ein kurzer Gedankenschritt – noch sind es nur
Gedanken, sie offenbaren aber die Reise, wohin es hingehen soll. Diese
Reise aufzuhalten kann aber nur der Aufbau einer Gegenmacht von unten
erreichen. Die stärkste
organisierte Kraft von unten scheinen die Gewerkschaften zu sein. Und ihre
Rhetorik lässt es nicht an Protesten gegen die Konservativen fehlen. Doch
für ihren Apparat gilt seit langem, was Horkheimer über die
Gewerkschaften in der Weimarer Republik schrieb: „Was unter der
Herrschaft gedeihen will, steht in Gefahr, die Herrschaft zu
reproduzieren. Soweit die proletarische Opposition in der Weimarer
Republik nicht als Sekte zugrundeging, verfiel auch sie dem Geist der
Administration. Die Institutionalisierung der Spitzen von Kapital und
Arbeit hat denselben Grund: die Veränderung der Produktionsweise. (...)
In den westlichen Demokratien befinden sich die Leiter der großen
Arbeiterorganisationen heute schon in einem ähnlichen Verhältnis zu
ihren Mitgliedern wie im integralen Etatismus (gemeint ist die
stalinistische Form der Gesellschaft, Erinn.) die Exekutive zur
Gesamtgesellschaft: sie halten die Masse, die sie versorgen, in strenger
Zucht, schliessen sie gegen unkontrollierten Zuzug hermetisch ab, dulden
Spontaneität bloß als Ergebnis ihrer eigenen Macht. Weit mehr noch als
die vorfaschistischen Staatsmänner (...) streben sie nach ihrer Art
Volksgemeinschaft.“ (7) Der berechtigte
Protest der Jusos reicht nicht aus, um die tendenzielle Neigung in dieser
Gesellschaft zum Abbau der Menschenrechte und zur Widereinführung der
Folter zu brechen. Auch auf die bürokratisierten traditionellen
Organisationen der Lohnabhängigen kann man sich nicht verlassen. Nur der
durchdachte Widerstand der Menschen von unten (8)
kann einen Zustand verhindern, in dem die herrschende Klasse ihrer
Bevölkerung den Krieg erklärt, indem sie die Folter wieder einführt.
Wenn wir uns nicht in einem faschistischen oder präfaschistischen Regime
wiederfinden wollen, das uns mit der Folter bedroht, dann können nur wir
selbst dies verhindern: so oder so. Verwendete Literatur
(1)
Wilhelm, Jens Philipp: Folter – verboten, erlaubt oder gar
geboten? Rechtliche Anmerkungen zum Fall „Wolfgang Daschner“, aus: DIE
POLIZEI Heft 7/8, 2003,S.198-207. Vgl. Auch : www.jwilhelm.de/foltermat.pdf
.
(2)
Christian Thomasius: Winter.Lectionen 1702, in: Ders.: Vom Laster
der Zauberei. Über die Hexenprozesse, München1986, S. 223. (3)
(3) Locke, John: Über die Regierung (The Second Treatise of
Government), Stuttgart 1974, S. 15) (4)
(4) A.a.O. (5)
(5) A.a.O. (6)
(6) Marcuse, Herbert: Der Kampf gegen den Liberalismus in der totalitären
Staatsauffassung, in: Faschismus und Kapitalismus, Ffm. 1074, S. 44) (7)
(7) Horkheimer, Max: Autoritärer Staat, Amsterdam 1967, S. 45 f. (8)
(8) Vgl. hierzu das Pragmatik Kapital aus: Gaßmann, Bodo: Ethik des
Widerstandes, Garbsen 2001.
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